Elektronischer Praxisausweis (SMC-B)
Die Secure Module Card-B (SMC-B), auch elektronischer Praxisausweis, ist ein wichtiger Baustein für die Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI). Erfahren Sie in diesem Artikel u. a., welche Funktionen er hat und wo Sie ihn beantragen können.
Was der elektronische Praxisausweis ist
SMC-B, elektronischer Praxisausweis und elektronische Praxis-/Institutionskarte bezeichnen eine Smart Card, die zur Authentisierung der Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingesetzt wird. In Form einer Mikrochipkarte mit Verschlüsselungsfunktion berechtigt diese dazu, die Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte auszulesen und ermöglicht, sich gegenüber anderen Institutionen im Gesundheitswesen auszuweisen.
Voraussetzungen
Sie brauchen eine Hardware-Ausstattung bestehend aus
- e-Health Konnektor: für KIM 1.0 Version PTV3, und ab KIM 1.5 Version PTV4
- stationäres e-Health Kartenterminal
- SMC-B Karte als Praxisausweis
Unterschied zu elektronischem Heilberufsausweis
Der elektronische Praxisausweis ist von dem elektronischen Heilberufsausweis abzugrenzen und wird nach dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) nur Leistungserbringern ausgehändigt, die einen eHBA besitzen (§ 340 Absatz 5 SGB V).
Anzahl
Pro Standort reicht ein Praxisausweis.
Praxisausweis beantragen
Der Praxisausweis kann online über einen von den vier durch die gematik und KBV zugelassenen Anbieter (Trust Service Provider oder abgekürzt TSP) beantragt werden. Hierfür stellt die gematik und KBV in ihrem Internet-Portal entsprechende Informationen und Links zur Verfügung.
Nachdem der Antrag eingereicht wurde, bestätigt die KVBB gegenüber dem TSP-Anbieter, dass der jeweilige Antragsteller ein von ihr zugelassener Vertragsarzt ist. Damit wird das Attribut „Arztpraxis“ in den Praxisausweis aufgenommen. In den kommenden 14 Tagen erhalten Sie den Praxisausweis per Post. Die PIN folgt in einer separaten Sendung und muss an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.
Refinanzierung
Zur Refinanzierung der Kosten über die KVBB erhalten Sie eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 23,25 € pro Quartal, die die Kosten des Praxisausweises decken soll.
Laufzeit
Die Zertifikate der Praxisausweise haben eine Laufzeit von maximal fünf Jahren. Durch einen Hinweis im Praxisverwaltungssystem vor Ablauf der Karte oder die Information des entsprechenden TSP-Anbieters können Sie rechtzeitig für eine Nachfolgerkarte sorgen.
Quellen:
gematik GmbH, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Kassenärztliche Bundesvereinigung